Hinweise zum Aufbauseminar für Fahranfänger ASF

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Anmeldung zum Aufbauseminar ASF (Onlineanmeldung)
     (Hinweis: Nur anmelden, wenn Sie sich noch nicht schriftlich angemeldet haben!)

Anmeldung zum Aufbauseminar ASF
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Nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Fahrerlaubnis auf Probe, ist ein Aufbauseminar anzuordnen, wenn der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit eine Zuwiderhandlung nach Abschnitt A oder zwei Zuwiderhandlungen nach Abschnitt B der Anlage zu § 2 a STVG begangen hat.

 

Die Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe erfolgten aus der Erkenntnis, dass die Fahranfänger überproportional am Unfallgeschehen beteiligt sind. Wer als Fahranfänger in den beiden ersten Jahren durch Verkehrsverstöße auffällt, läßt vermuten, dass bei ihm eine mangelnde Erfahrungsbildung und/oder eine Risikobereitschaft vorliegen, die eine Korrektur erforderlich machen.

Die Nachschulung hat deshalb folgende Ziele:

  • Verbesserung der verkehrsspezifischen Wahrnehmung
  • Verminderung der Risikobereitschaft
  • Korrektur von Fehleinschätzungen fahrphysikalischer, technischer und verkehrsrechtlicher Sachverhalte
  • Betonung einer rücksichtsvollen Einstellung zum Verkehr

Im Stadt- und Landkreis Heilbronn haben sich die Fahrschulen, die Nachschulungen durchführen, zusammengeschlossen. Sie müssen sich deshalb bei der "Annahme Information und Zentrale Einteilungsstelle für Aufbauseminare, A I Z E" anmelden. Von dort erfahren Sie, wann und wo das nächste Aufbauseminar stattfindet.

Eine erfolgreiche Kursteilnahme kann vom Seminarleiter(in) nur bescheinigt werden, wenn Sie an allen Sitzungen teilgenommen haben. Dies bedeutet, dass Sie das Seminar wiederholen müssen, falls Sie eine Sitzung versäumen sollten.

Die Bestätigung über die Teilnahme an dem Aufbauseminare ist innerhalb von zwei Monaten bei der Behörde vorzulegen. Eine Fristverlängerung ist nur möglich, wenn zwingende Gründe geltend gemacht werden können. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Ihnen die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, wenn Sie das Aufbauseminar nicht besuchen.

An dem Aufbauseminar müssen Sie auch dann teilnehmen, wenn Sie gegen diese Anordnung Widerspruch erheben. Gemäß § 2 a Abs. 6 Straßenverkehrsgesetz haben Widerspruch (und Anfechtungsklage) keine aufschiebende Wirkung. Es liegt im öffentlichen Interesse, den durch die Zuwiderhandlung(en) offenkundig gewordenen Mangel alsbald zu beheben.

Nach Anlage 12 Fahrerlaubnisverordnung ist bei der Anmeldung zu dem Aufbauseminare dem Kursleiter die schriftliche Anordnung vorzulegen.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass aufgrund der oben genannten Zuwiderhandlung(en) die Probezeit um zwei Jahre verlängert wird, so dass die gesamte Probezeit nunmehr vier Jahre beträgt. Wir empfehlen Ihnen daher künftig besonders rücksichtsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen.

 
 
Arbeitsgemeinschaft A I Z E
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Annahme Information und Zentrale Einteilungsstelle für Aufbauseminare
Postfach 3825 | Fax 07063/6169